Stellungnahme zur Urheberrechts-Novelle 2015
Mit 12.6.2015 erstattete das Forschungsprojekt „Vom User-Generated-Content zum User-Generated-Copyright“ im parlamentarischen Begutachtungsverfahren eine ausführliche Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf für eine Urheberrechtsnovelle 2015. Der vieldiskutierte Entwurf greift gleich mehrere rechtliche Herausforderungen auf, welche sich in der digitalen Wissensgesellschaft an ein modernes Urheberrecht stellen.
Aus der Sicht des Projektteams ist es grundsätzlich auch zu begrüßen, dass in der geplanten Novellierung einige der Anforderungen adressiert werden, welche sich aus der Perspektive von Schüler/innen als „digital natives“ in besonderem Maße stellen. Nach einer kritischen Durchsicht wurde jedoch ersichtlich, dass einige der Reformvorhaben eine Bandbreite an Fragen aufwerfen und – für sich alleine genommen – keine ausreichende Grundlage für eine moderne Urheberrechtsordnung schaffen, welche Anreize für kreatives Schaffen setzt und einen fairen Ausgleich der wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten gewährleistet.
Mit der rasanten Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie hat das Thema Urheberrecht die Grenzen des juristischen Diskurses verlassen und steht nunmehr wie kein anderes Rechtsgebiet im Fokus einer breiten öffentlichen Debatte. Vor diesem Hintergrund widmet sich dieses rechtswissenschaftliche Forschungsprojekt unter Einbeziehung von Schüler/innen des TGM Wien (HTBLVA Wien XX) der Ermittlung eines Anforderungsprofils für eine moderne Urheberrechtsordnung, die Interessen von Schöpfer/innen und Nutzer/innen gleichermaßen und ausgewogen berücksichtigt. Ein besonderes Anliegen dieses Projekts ist es auch, dem neuen Paradigma der „Prosuming Culture“ – also der Konvergenz von Nutzung und Schöpfung – Rechnung zu tragen. Im Rahmen des Forschungsprojekts sollen grundlagenorientiert, durch empirische Forschung unterlegte Faktoren für eine konzeptionelle Modernisierung des Urheberrechts ermittelt werden. Das Projekt wird von Univ.-Prof. Ing. Dr. Clemens Appl, LL.M. geleitet und in der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht (WU Wien) im Rahmen des Förderprogramms „Sparkling Science“, gefördert vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, durchgeführt.